Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass sich die Vertrags- und Abrechnungsbedingungen Ihres Kabelfernsehens zum 01.02.2024 ändern.
Momentan stellt die Wohnungsgenossenschaft als Vermieter den Empfang von TV-Sendern über das Kabelnetz von PYÜR/ Tele-System Harz im Haus automatisch zur Verfügung. Die Kosten der Antennengebühr ist monatlich in Ihrer Gesamtmiete enthalten. Möglich ist das durch einen sogenannten Sammelvertrag für die Kabelfernsehversorgung, den wir mit PŸUR abgeschlossen haben.
Per Gesetz dürfen wir als Vermieter Ihre Kabelfernsehversorgung nicht mehr wie üblich mit Ihrer Miete abrechnen. Das bedeutet, dass die automatische Bereitstellung zum 01.02.2024 endet. Jede/r Bewohner/in muss in Zukunft einen eigenen Vertrag über die Kabelfernsehversorgung abschließen, um ab dem 01.02.2024 Kabelfernsehen empfangen zu können.
Die Gesamtmiete reduziert sich um die monatliche Antennengebühr.
Eine Mietbescheinigung über die geänderte Miete ab dem 01.02.2024 kann bei uns angefordert werden.
Wir werden Sie mit PŸUR gemeinsam weiterhin zur Umstellung informieren. Achten Sie daher bitte auf Ihre Post und Aushänge im Haus.
Für die Beantwortung von Fragen zur Umstellung und für Vertragsabschlüssen richten wir in Zusammenarbeit mit der Tele-System Harz GmbH folgende Sprechstunden ein:
in der Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft, Lerchenbreite 20 in Blankenburg
jeden Dienstag
ab 14.11 – 12.12 2023 und
ab 09.01 – 30.01.2024
jeweils in der Zeit von:
9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
sowie
in der Geschäftsstelle der Tele-System Harz GmbH, Mühlenstr. 50a in Blankenburg
jeden Mittwoch und Donnerstag
ab 15.11 – 14.12 2023 und
ab 10.01 – 31.01.2024
jeweils in der Zeit von:
9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
Mit freundlichen Grüßen
gez. Körner
Vorstand


